Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Anfechtung (Bestehen eines originären Rechts und eines Rechts zur ausschließlichen Lizenzvergabe) dahin abgeändert, dass sie insgesamt einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teilzusp…
Text Begründung: Die Parteien des mit Klage zu 5 Cg 84/07p beim LG Wels anhängig gemachten, nach dem bindenden (vgl 5 Ob 456/97p; 3 Ob 119/02z) Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 20. Oktober 2010, 1 Ob 117/10b, aber gemäß dem mit BGBl I 2004/58 geschaffenen § 838a ABGB nach dem Außerstreitgesetz we…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zur Berechtigung, Lizenzen zum Fischfang zu vergeben, zulässig und insoweit daher teilweise auch berechtigt. 1. Die von den Revisionsrekurswerbern geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens wurde geprüft. Sie liegt nicht vor (§ 71…