JudikaturJustizRS0130147

RS0130147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2018

Allgemein übliche, das Durchschnittsrisiko kennzeichnende Gefahrenerhöhungen und solche, deren Unterstellung unter die §§ 23 ff VersVG den Versicherungsschutz der Mehrzahl der Versicherungsnehmer erheblich entwerten würde, sind mitversichert (so auch schon 7 Ob 314/00b).