JudikaturJustizRS0130142

RS0130142 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Werden durch ein und dieselbe Tat mehrere nach § 17 WaffG verbotene Waffen unbefugt besessen, wird nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG verwirklicht.

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