JudikaturJustizRS0130106

RS0130106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Tathandlung beim Erfolgsdelikt des Betrugs nach § 146 StGB ist ‑ auch wenn nach dem Tatplan erst eine Mehrheit von Täuschungsakten zu einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung führen soll ‑ die für die tatbestandsmäßige Irreführung entscheidende Täuschungshandlung,  die nach dem Tatplan des Angeklagten nicht bloß das Gelingen einer späteren, die Vermögensverfügung bewirkenden Irreführung ermöglichen oder erleichtern, sondern ‑ zumindest mitbestimmend ‑ die selbstschädigende Vermögenshandlung des Getäuschten auslösen soll. In diesem Sinn können auch mehrere entscheidende Täuschungshandlungen vorliegen.

Entscheidungen
5