Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die betreibende Partei ist schuldig, dem Ersteher die mit 1.397,88 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekurses (darin enthalten 232,98 EUR USt)…
Text Begründung: Der Betreibenden wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 19. November 2013 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 43.231,52 EUR sA die Zwangsversteigerung des der Verpflichteten gehörigen Hälfteanteils an einer näher bezeichneten Liegenschaft antragsgemäß bewilligt. Ob d…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Ersteher erhobene Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig und im Sinn einer Wiederherstellung der Entscheidung des Erstgerichts auch berechtigt. 1. Gemäß § 152 Abs 1 Satz 3 EO vermindert sich der zu erlegende Meistbotsbetrag um jene Beträge, die auf For…