Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mario L***** wird ebenso zurückgewiesen wie die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Staatsanwaltschaft. Zur Entscheidung über die Berufungen beider Angeklagter werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten Mario L*****…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Schuldspruch einer Mitangeklagten enthaltenden Urteil wurde Mario L***** des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt (II./). Danach hat er von 13. Februar 2012 bis 6. Juni 2013 in Z***** wissentl…
Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 sowie 9 lit a und b StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mario L*****, gegen den Vorbehalt der Entscheidung über den Verfall eine (auf § 281 Abs 1 Z 11 StPO gestützte) „Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung“ der Staatsanwaltschaft.…