JudikaturJustizRS0130060

RS0130060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2016

Die Nichtvorlage eines Beschlusses nach § 197 Abs 2 IO ist auch bei Exekutionsführung auf die Gesamtforderung wegen Wiederauflebens mit der Abweisung des Exekutionsantrags sanktioniert; daher bedarf es eines von der betreibenden Partei zu erstattenden Vorbringens dazu, dass sie sich auf den Tatbestand des § 156 Abs 4 IO, also darauf beruft, sie könne die Bezahlung der Forderung in vollem Ausmaß begehren, weil ihre Forderung nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben sei.

Entscheidungen
2