RS0130060 – OGH Rechtssatz
RS0130060 – OGH Rechtssatz
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Die Nichtvorlage eines Beschlusses nach § 197 Abs 2 IO ist auch bei Exekutionsführung auf die Gesamtforderung wegen Wiederauflebens mit der Abweisung des Exekutionsantrags sanktioniert; daher bedarf es eines von der betreibenden Partei zu erstattenden Vorbringens dazu, dass sie sich auf den Tatbestand des § 156 Abs 4 IO, also darauf beruft, sie könne die Bezahlung der Forderung in vollem Ausmaß begehren, weil ihre Forderung nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben sei.