JudikaturJustizRS0130017

RS0130017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2018

Verwaltungshandeln, das zwar nicht in typisch hoheitlichen Rechtsformen in Erscheinung tritt, jedoch in engem Zusammenhang mit (möglichen) Hoheitsakten steht, diese vorbereitet, begleitet oder umsetzt, ist (schlichte) Hoheitsverwaltung.

Entscheidungen
5