Spruch Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 5. Mai 2014, AZ 32 Bs 145/13b, verletzt, soweit er die Beschwerden der Beschuldigten Dr. Gabriel L***** und Dipl. iur. Anna Z***** zurückwies, §§ 87 Abs 1, 89 Abs 2 und 107 Abs 3 erster Satz StPO. Mit ihren Anträgen auf Erneuerung des Strafverfahrens un…
Text Gründe: Bei der Staatsanwaltschaft Wien wird zum AZ 502 St 100/12f ein Ermittlungsverfahren unter anderem gegen Dr. Gabriel L***** und Dipl. iur. Anna Z***** wegen dem Vergehen des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 …
Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht steht wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt mit dem Gesetz nicht in Einklang. Gemäß § 87 Abs 1 StPO steht (unter anderem) dem Beschuldigten, „soweit dessen I…