Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, wird im Schuldspruch und demzufolge auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landesgericht Wiener Neustadt mit dem Auftrag verwiesen, nach den Bestimmungen des 11. Haupts…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche enthält, wurde Michael W***** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen Anfang und Mitte 2012 in Wien eine verfälschte Urkunde zum Beweis „eines Rechtsverhältnisses“ ge…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 9 lit a und 10a des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist teilweise im Recht. Soweit die Rechtsrüge (Z 9 lit a) dem vom Angeklagten hergestellten Schriftstück die Urkundeneigenschaft im Sinn des § 74 Abs 1 Z 7 StGB abspricht, geht sie an den Festste…