Spruch Im Verfahren AZ 51 Hv 32/13i des Landesgerichts Feldkirch, verletzt die Unterlassung der nachstehend angeführten Zustellungen an den gesetzlichen Vertreter des jugendlichen Beschuldigten Johannes B***** das Gesetz, und zwar 1./ des Antrags der Staatsanwaltschaft vom 12. März 2014 auf Wiederaufnahme…
Text Gründe: In der Jugendstrafsache AZ 51 Hv 32/13i des Landesgerichts Feldkirch legte die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit Strafantrag vom 18. April 2013, AZ 9 St 82/13f, dem am 23. August 1996 geborenen Angeklagten Johannes B***** als Vergehen der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs 1 und Abs…
Rechtliche Beurteilung Das Verfahren betreffend die Wiederaufnahme des Strafverfahrens steht wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ausführt mit dem Gesetz nicht im Einklang. 1./ Gemäß § 357 Abs 2 erster Satz StPO hat das Landesgericht den Antrag auf Wiederaufnahme d…