JudikaturJustizRS0129978

RS0129978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Behauptete Grundrechtsverstöße, die bereits einmal Gegenstand eines Entscheidung des Obersten Gerichtshofs waren, können nicht nochmals releviert werden. Der meritorischen Erledigung einer solchen Grundrechtsbeschwerde steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen.

Entscheidungen
2