RS0129959 – OGH Rechtssatz
RS0129959 – OGH Rechtssatz
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Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (§ 3 lit b NO) nicht schlüssig dargestellt.