RS0129955 – OGH Rechtssatz
RS0129955 – OGH Rechtssatz
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Die Behauptung von Befangenheit des Sachverständigen im Hauptverfahren aufgrund seiner Tätigkeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren macht den Grund des § 47 Abs 1 Z 3 (iVm § 126 Abs 4 erster Satz) StPO, nicht aber jenen der Z 2 geltend, steht doch keine vormalige Tätigkeit des Sachverständigen als Organ der Kriminalpolizei, als Staatsanwalt oder als Richter in Rede.