Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: In diesem außerstreitigen Verfahren geht es um die Anhebung der Hauptmietzinse nach den §§ 18 ff MRG. Bei der nunmehr bekämpften Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG) und der vorläufigen Anhebung der Hauptmietzinse (§ 18a Abs 2 MRG) ist strittig, ob und in welchem Ausmaß die Antragstel…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nach § 71 Abs 1 AußStrG iVm § 37 Abs 3 MRG nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts zulässig. Er ist auch im Sinne einer Aufhebung der Entscheidung der Vorinstanzen berechtigt. 1. § 45 Abs 3 MRG, dessen Anwendung und Auslegung hier strittig ist, regelt im Zus…