Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der in Oberösterreich gelegenen Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs *****, zu der die Waldgrundstücke 916/1, 916/2 und 916/3 gehören. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs ***** (ua) mit dem Grundstück 3269/4, auf dem sic…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es einer Klarstellung der Rechtslage durch den Obersten Gerichtshof bedarf. Sie ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. Der Kläger macht geltend, der Fruchtnießerin hätten bei Begründung des Fruchtgenussrechts nur Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse in jen…