Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben wie folgt: „Die beklagte Partei ist schuldig, insbesondere die mit Bauansuchen vom 12. November 2008 zu GZ ***** des Magistrats der Landeshauptstadt Linz geplante Bauführung entspr…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke, auf denen aneinandergrenzende Häuser einer in den Jahren 1919 bis 1926 errichteten Siedlung stehen. Dabei handelt es sich um die Siedlung „S*****“, die von Kurt Kühne geplant und ausgeführt wurde. Die Siedlung best…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Das Ausmaß einer Dienstbarkeit richtet sich grundsätzlich nach ihrem Titel. Bei einer vertraglich eingeräumten Servitut sind daher Art und Umfang nach den allgemeinen Regeln der §§ 914 f ABGB auszulegen, wobei …