Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben . Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Linz ist seit 31. 12. 2008 zu FN ***** die von G***** K***** errichtete G***** Privatstiftung, eine Privatstiftung auf den Todesfall, mit Sitz in L***** eingetragen. Der Stifter verstarb am 14. Juli 2007. Punkt 7. Abs 2 der aktuellen Fassung der Stiftungs…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof hat es in der Entscheidung 6 Ob 130/13f (ZfS 2013, 183 [ Oberndorfer ] = PSR 2013/41 [ Zwirchmayr ]) als herrschende Rechtsprechung bezeichnet, dass das Gericht im Fall der Säumnis der für die Bestellung zuständigen…