Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 24. Juni 2013 ersuchte das Erstgericht die Sachwalterin in Abänderung der bis dahin gepflogenen Vorgangsweise einer wöchentlichen Auszahlung von 200 EUR an den Betroffenen, 14 tägig den Betrag von 500 EUR zur Auszahlung zu bringen. Es begründete dies damit, dass der Be…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig ; er ist auch berechtigt : I. Anfechtbarer Beschluss? Voraussetzung der Rechtsmittelzulässigkeit ist, dass die angefochtene Entscheidung den Charakter eines Beschlusses hat, also einer Willenserklärung des Gerichts, mit der …