Spruch I. Der außerordentliche Revisionsrekurs der 15., 18., 78., 79., 82., 101., 114. und 115. Antragsgegner wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 52 Abs 2 WEG zurückgewiesen. II. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs des 193. Antragsgegners wird nicht Folge gegeben. Der 193. Antra…
Text Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der EZ ***** KG *****. Zur Frage, ob die de facto als Hausverwalterin tätige P***** GmbH (idF nur GmbH) diese Tätigkeit rechtmäßig ausübt, fanden bereits mehrere Vorverfahren statt. Zuletzt wurde mit Entscheidung de…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der 15., 18., 78., 79., 82., 101., 114. und 115. Antragsgegner ist mangels erheblicher Rechtsfrage gemäß § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig; jener des 193. Antragsgegner hingegen ist zur Klarstellung zulässig, er ist aber nicht be…