JudikaturJustizRS0129739

RS0129739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 2021

Die gerichtliche Genehmigung gemäß § 33 Abs 2 letzter Satz PSG dient der Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausübung des Änderungsrechts durch den Stiftungsvorstand. Sie soll den in der Stiftungserklärung zum Ausdruck kommenden Stifterwillen vor nachträglicher, unkontrollierter und leichtfertiger Veränderung und Verfälschung und zugleich die Privatstiftung vor dem Zugriff ihrer eigenen Organe schützen.

Entscheidungen
4