RS0129683 – OGH Rechtssatz
RS0129683 – OGH Rechtssatz
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Der Anspruch, der dem Anleger nach den §§ 23b ff WAG 1996 zusteht, ist auf Erstattung (Naturalrestitution, Rückgabe, Rückzahlung) seines Geldes bzw seiner Wertpapiere gerichtet und unmittelbar im Gesetz begründet. Mangels anderslautender Regelung beträgt daher die Verjährungszeit für den Anspruch des Anlegers gegenüber der Anlegerentschädigungseinrichtung dreißig Jahre