RS0129661 – OGH Rechtssatz
RS0129661 – OGH Rechtssatz
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Der verbotswidrige Erwerb eigener Anteile ist nach § 81 Satz 1 GmbHG wirkungslos. Diese Nichtigkeitsfolge betrifft sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft. Da der durch das GesRÄG 2007 eingefügte Satz 3 dieser Norm nur für Fälle zulässigen Erwerbs die Vorschriften über den Erwerb eigener Aktien für sinngemäß anwendbar erklärt, bleibt es bei der Rechtsfolge des unverändert gebliebenen Satzes 1 der Norm.