RS0129588 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
RS0129588 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Art 8 MRK verpflichtet die Mitgliedstaaten zu prüfen, ob es im Kindeswohl geboten ist, dem biologischen Vater zu erlauben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, was die Feststellung der biologischen Vaterschaft im Umgangsverfahren einschließen kann. Dies umfasst aber nicht unbedingt eine Verpflichtung, dem biologischen Vater zu erlauben, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten oder eine eigene Klage zur Feststellung der biologischen Vaterschaft vorzusehen.