RS0129559 – OGH Rechtssatz
RS0129559 – OGH Rechtssatz
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Die in der (dem Arbeitsvertrag als Vertragsschablone zugrunde liegenden) Dienstordnung einer Landes‑Landwirtschaftskammer enthaltene Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis durch Erreichen des Pensionsantrittsalter endet, das nach dem Geschlecht des Arbeitnehmers unterschiedlich festgesetzt ist, bewirkt eine Diskriminierung der betroffenen Arbeitnehmerin wegen des Geschlechts.