Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 1.940,22 EUR und der Nebenintervenientin auf Seite der beklagten Partei die mit 2.328,26 EUR (darin 388,04 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Ta…
Text Entscheidungsgründe: Der Sohn der Kläger schloss am 2. 6. 2009 mit der Nebenintervenientin auf Klagsseite (im Folgenden: Zivilluftfahrerschule) einen Schulungs und Ausbildungsvertrag zur Erlangung eines Berufspilotenscheins. Dieser Ausbildungsvertrag umfasste die theoretische Ausbildung und den Pra…
Rechtliche Beurteilung Die von den Prozessgegnern beantwortete Revision der Kläger ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Rechtslage zum Unfallszeitpunkt: Die für die Erteilung der Berufspilotenlizenz im Unfallszeitpunkt am 2. 9. 2010 maßgebenden Bestimmungen finden …