JudikaturJustizRS0129538

RS0129538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2024

Bei § 107 Abs 2 AußStrG idF des KindNamRÄG 2013, BGBl I 2013/15, kommt es auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr an (Kindeswohlförderung statt bisheriger Gefahrenabwehr).

Entscheidungen
18