JudikaturJustizRS0129533

RS0129533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2017

Schließt ein Inkassounternehmen Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnisse mit Verbrauchern ab, ohne die Inkassokosten aufzuschlüsseln und jeden Betreibungsschritt auszuweisen, verstößt es gegen § 6 Abs 1 Z 15 KSchG.

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