Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Mit Bescheid vom 30. 11. 2010 gewährte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt dem Kläger ein befristetes Pflegegeld der Stufe 4 vom 1. 9. 2010 bis 31. 8. 2012. Mit weiterem Bescheid der beklagten Partei vom 18. 8. 2011 wurde das Pflegegeld des Klägers ab 1. 10. 2011 neu bemessen und a…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist nicht zulässig. Der Kläger macht im Wesentlichen geltend, entgegen der Rechtsansicht der Vorinstanzen sei davon auszugehen, dass ihm das Pflegegeld der Stufe 1 mit Bescheid vom 18. 8. 2011 unbefristet gewährt worden sei, weil § 9 Abs 2 BPGG eine befriste…