Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Parteien schlossen am 1. Dezember 2008 einen (vom Ehegatten der Klägerin verfassten) Kaufvertrag über einen Imbissstand, der die Zahlung des Kaufpreises durch die Beklagte von 45.000 EUR „bei Übernahme, spätestens jedoch bis 20. Dezember 2008, vorbehaltlich der Finanzierungszusage“ v…
Rechtliche Beurteilung In ihrer außerordentlichen Revision wendet die Klägerin dagegen im Wesentlichen nur ein, es liege keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage vor, ob und unter welchen Voraussetzungen ein dem § 3 Abs 4 KSchG entsprechender Rücktritt vorliege, wenn der Verbraucher nicht mit sofortiger Wi…