Rechtliche Beurteilung 1. Eine Nichtigkeit des Berufungsurteils nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). 2. Die Klägerin behauptet eine Aktenwidrigkeit, weil es den erstgerichtlichen Tatsachenfeststellungen widerspreche, dass sie eine isolierte Abtretung des Bezugsrechts aus der Lebensversicherung im …