JudikaturJustizRS0129458

RS0129458 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2019

Ein Jugendheim wird zu keinem „Behindertenheim“, auch wenn dort Minderjährige leben, die behindert oder psychisch krank sind. Als Jugendheim (und damit einrichtungsbezogen) bleibt es vom Anwendungsbereich des HeimAufG nach dessen § 2 Abs 2 ausgenommen.

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