Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.241 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 373,50 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, ob eine negative Feststellungsklage Streitanhängigkeit für eine spätere Leistungsklage begründet. Die Klägerin ist Übertragungsnetzbetreiberin und gesetzlich bestimmte Regelzonenführerin nach § 23 Abs 1 ElWOG 2010. Mit ihrer am 31. Jänner 2012 beim L…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Die Entscheidung des Rekursgerichts ist durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gedeckt. 1.1. Nach § 233 Abs 1 ZPO hat die Streitanhängigkeit die Wirkung, „dass während ihrer Dauer über den gelte…