Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: In einem vor dem Bezirksgericht Gmunden abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung von 30.280,49 EUR sA an ein Kreditinstitut, zu dessen Gunsten Pfandrechte an einer damals im Eigentum der Klägerin stehenden Liegenschaft einverleibt waren. Aufgrund die…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Klägerin führt den von ihr geltend gemachten Vermögensschaden im Revisionsverfahren nur noch auf den Umstand zurück, dass das Exekutionsgericht den Verteilungsbeschluss nicht innerhalb angemessener Frist nach Abhaltung der Verteilungstagsatzung aus und abgefertigt habe. Dazu beruft sie sich …