Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch II./, demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Einzelrichter des Landesge…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfons K***** der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1, Abs 2, Abs 5 Z 4 (zu ergänzen: iVm § 161 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Danach hat er in W***** als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer der KI…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die aus Z 5, 9 lit a und 10a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Dieser kommt teilweise Berechtigung zu. Zum Schuldspruch I./: Die Feststellungen zur jedenfalls bereits vor Juli 2005 erfolgten Aufnahme der Tätigkeit der KI***** GmbH leiteten di…