Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.959,48 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 326,58 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Vater des Ende Juli 2012 ermordeten Wiener Rechtsanwalts Mag. E***** R*****. Anfang August 2012 war die Leiche noch nicht aufgefunden worden, die Öffentlichkeit nahm einen Entführungsfall an. Die Beklagte ist Medieninhaberin einer bekannten Nachrichten-Website…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klärung der Rechtslage beim postmortalen Bildnisschutz zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . 1. Der Kläger ist nach § 78 Abs 2 iVm § 77 Abs 2 UrhG ein naher Angehöriger des Abgebildeten. Er macht zurecht geltend, dass (auch) seine Interessen durch die beanstandete Veröffent…