Spruch Im Verfahren AZ 19 St 308/10a der Staatsanwaltschaft Salzburg verletzt die im Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 13. August 2013, AZ 49 Bl 52/13y, geäußerte Rechtsansicht, wonach „das in seinem Recht auf Verwaltungsrechtspflege durch einen unparteiischen und unbefangenen Organwalter bzw auf …
Text Gründe: Im Ermittlungsverfahren AZ 19 St 308/10a der Staatsanwaltschaft Salzburg war Dr. Dietmar S***** nach den Sachverhaltsannahmen des Landesgerichts soweit für den mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochtenen Vorgang von Bedeutung verdächtig, als Beamter des Amtes der Salzburger Landesregierung in…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: Zutreffend sieht die Generalprokuratur in ihrer gegen den bezeichneten Vorgang der Entscheidungsbegründung erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde eine Verletzung der §§ 195 Abs 2a, 194 Abs 3 Z 2, 65 Z 1 lit c StPO, weil der Gebietskörperschaft, als deren Beamter (§ 74 …