Spruch Der Berufung des Beschuldigten wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung des Disziplinaranwalts dahin Folge gegeben, dass die Geldstrafe auf zwei Monatsbezüge erhöht wird. Der Beschuldigte hat die mit 500 Euro bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Dr. F***** S***** eines Dienstvergehens nach § 101 Abs 1 RStDG schuldig erkannt, weil er als Richter die Pflicht, sich im Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstandes nicht gefährdet wird (§ 57 Ab…
Rechtliche Beurteilung Zur Berufung des Beschuldigten wegen des Ausspruchs über die Schuld: Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufu…