RS0129173 – OGH Rechtssatz
RS0129173 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur
Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, ob im Vorhinein, also im Zeitpunkt der Entscheidung, die Fehlerhaftigkeit der unternehmerischen Entscheidung erkennbar war. Trifft dies zu, rechtfertigt es keine Änderungskündigung. War hingegen im Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung deren Fehlerhaftigkeit auch unter dem an Vertretungsorgane von Unternehmensträgern anzulegenden Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB nicht erkennbar, so darf der Monopolist selbst dann, wenn sich nachträglich diese unternehmerische Entscheidung als ungünstig herausgestellt hat, die negativen Folgen einer solchen Entscheidung auf die Kunden überwälzen.