JudikaturJustizRS0129173

RS0129173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2013

Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur

Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, ob im Vorhinein, also im Zeitpunkt der Entscheidung, die Fehlerhaftigkeit der unternehmerischen Entscheidung erkennbar war. Trifft dies zu, rechtfertigt es keine Änderungskündigung. War hingegen im Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung deren Fehlerhaftigkeit auch unter dem an Vertretungsorgane von Unternehmensträgern anzulegenden Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB nicht erkennbar, so darf der Monopolist selbst dann, wenn sich nachträglich diese unternehmerische Entscheidung als ungünstig herausgestellt hat, die negativen Folgen einer solchen Entscheidung auf die Kunden überwälzen.