JudikaturJustizRS0129164

RS0129164 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2017

Aufgrund der zwischen Art 9 MRK und Art 10 MRK bestehenden Wechselwirkung und der  durchzuführenden Interessenabwägung zwischen dem Recht der Angeklagten, ihre Ansichten an die Öffentlichkeit weiterzugeben, und dem Recht anderer auf Achtung ihrer Religionsfreiheit sind die Grenzen kritischer Werturteile enger zu ziehen als in Fallkonstellationen, in denen der Schutzbereich des Art 9 MRK nicht betroffen ist.

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