Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stefan S***** eines Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB und mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I./), des Vergehens der sittlichen Gefährdung von P…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten aus § 281 Abs 1 Z 1a und 3 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde verfehlt ihr Ziel. Der Rechtsmittelwerber behauptet Nichtigkeit aus Z 1a, weil er bei der kontradiktorischen Vernehmung der Zeugin Michelle S***** im Ermittlungsverfahren nicht durch einen Verteidiger vertret…