JudikaturJustizRS0129156

RS0129156 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2016

Es besteht kein Verwertungsverbot von Zufallsfunden.

Die durch den Zweck des Verwertungsverbots nach Art 11 Abs 1 WettbG garantierten Rechte dürfen durch eine Verbindung von Verfahren nicht beeinträchtigt werden.

Entscheidungen
2