RS0129130 – OGH Rechtssatz
RS0129130 – OGH Rechtssatz
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Die Bestellung eines Sachwalters ist nicht gerechtfertigt, wenn die Betroffene die Details des österreichischen Scheidungsrechts und damit zusammenhängende Fragen der Behauptungs‑ und Beweislast nicht kennt. Die mangelnde Kenntnis des österreichischen Scheidungsrechts trifft auf viele scheidungswillige Personen zu, ohne dass für diese ein Sachwalter bestellt werden müsste.