Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit 186,84 EUR (darin enthalten 31,14 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2. 12. 2010 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 11. 10. 2010 auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt die Klägerin, die beklagte Partei zur Leistung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab…
Rechtliche Beurteilung Dazu ist auszuführen: 1. Sowohl das Entstehen eines Anspruchs als auch dessen Höhe hängt von den Versicherungszeiten ab. Vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) am 1. 1. 2005 wurden unter dem Oberbegriff „Versicherungszeiten“ sowohl Beitragszeiten verstanden (§§ 225, 226, 251 Ab…