Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten der Revisionsbeantwortung der Kläger sind weitere Verfahrenskosten. Die beklagte Partei hat…
Text Begründung: Der Erstkläger und die Zweitklägerin sind die Eltern ihres am 2. 10. 2009 geborenen Sohnes D*****. Die Zweitklägerin bezog wegen der durch Kaiserschnitt erfolgten Geburt ihres Sohnes im Zeitraum vom 17. 8. 2009 bis 4. 1. 2010 ein Wochengeld in Höhe von 26,15 EUR täglich. Mit Antrag vom 2…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes ist in § 5 KBGG geregelt. Nach § 5 Abs 1 KBGG gebührt das Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Gemäß § 5 Abs 2 KBGG gebührt das Kinderbetreuungsgeld jedoch längstens …