RS0129029 – OGH Rechtssatz
RS0129029 – OGH Rechtssatz
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Die mangelnde Nennung des § 15 Abs 2 MRG im Verweisungskatalog des § 37 Abs 1 MRG beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, hat doch der Gesetzgeber erkennbar alle Feststellungsanträge, soweit die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen - wozu auch die Umsatzsteuer zählt ‑ Verfahrensgegenstand ist, in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollen.