Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die zweitklagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 978,84 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Zweitklägerin betreibt eine Lagerhalle. Der Erstkläger ist Arbeitnehmer der Zweitklägerin. Am 20. 10. 2011 fuhr M***** S***** mit dem von seiner Arbeitgeberin gehaltenen und bei der Beklagten haftpflichtversicherten Sattelzug in die Lagerhalle, um dort sieben am Boden zum Ab…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Deckungsumfang der Versicherung ist in § 2 KHVG gesetzlich zwingend umschrieben. Voraussetzung für die Haftung des Versicherers ist, dass den Versicherungsnehmer oder einen Mitversicherten eine Schadenersatzpflicht tri…