JudikaturJustizRS0128970

RS0128970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2017

Die Bindung des Gerichts an den rechtskräftigen Einkommenssteuerbescheid besteht nur hinsichtlich der Höhe der ermittelten Einkünfte. Für die Beachtlichkeit der Einkünfte im Einzelnen oder im Gesamten ist nicht das steuerliche Ergebnis von Bedeutung, sondern die Anordnungen in § 8 KBGG.

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