RS0128927 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Ausschlusswirkung von Exklusivbindungen hängt neben der Größe des gebundenen Anteils an der Gesamtnachfrage auch von deren Laufzeit ab.
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Die Ausschlusswirkung von Exklusivbindungen hängt neben der Größe des gebundenen Anteils an der Gesamtnachfrage auch von deren Laufzeit ab.