Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragstellerin wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche Sachbeschluss wiederhergestellt wird. Der Erstantragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 1.007,64 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens …
Text Begründung: Die Verfahrensparteien sind Mit und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, deren Verwalterin die I***** Gesellschaft mbH ist. Letztere hat für den 29. 6. 2010 eine Hausversammlung einberufen, zu der auch die Antragstellerin geladen wurde. Die Antragstellerin erschien zu dieser Versa…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist auch berechtigt . 1. Die mit dem bekämpften Beschluss (unter anderem) angestrebte Verteilung von über Jahre hinweg aufgelaufenen Kosten der Arbeiten an allgemeinen Teilen abweichend von der allgemeinen Regel…